Sie bestrafte ihn dafür als Gesamtstrafe, unter Widerruf der bedingten Strafe von 90 Tagessätzen à Fr. 100.00 gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Mai 2022, zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 12'000.00, und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe. Dem Strafbefehl lagen folgende Sachverhalte zugrunde: "Sachverhalt: Förderung der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts