Es ist nachvollziehbar, dass er durch versuchte Gesprächsaufnahmen mit der Privatklägerin auch mit einer gewissen Beharrlichkeit probierte, wieder Zugang zur ehelichen Wohnung und den Kindern zu bekommen. Als dies nicht geklappt hat, versuchte der Beschuldigte Hilfe (Anwalt, Polizei, Gericht) zu organisieren und die Situation weiter abzuklären, damit er wieder in sein Haus und die Kinder sehen kann. Dies erklärt auch die Dauer, weshalb sich der Beschuldigte ca. 1 ½ Stunden vor seinem Haus aufgehalten hat. Als der Beschuldigte erkannte, dass sein Unterfangen in dieser Form nicht gelingt, ist er gegangen. Es ist nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte während dieser Zeit wissentlich und