Die Polizei könne aber nichts tun, um ihn ins Haus zu lassen und ihm zu ermöglichen, seine Kinder zu sehen. Ihm sei empfohlen worden, das mit dem Gericht anzuschauen. Dann habe er beim Gericht Laufenburg angerufen. Dort sei ihm gesagt worden, er dürfe wieder ins - 15 - Haus und die Kinder sehen, aber das Gericht könne das nicht umsetzen. Er müsse einen Antrag stellen. Dann sei er weggefahren (act. 71 Ziff. 17).