Mit Verfügung vom 20. Juli 2023 verfügte die Präsidentin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg: "Die mit Verfügung vom 29. Juni 2023 angeordneten superprovisorischen Massnahmen werden per sofort aufgehoben." (act. 78). Über diese Aufhebung der superprovisorischen Massnahmen wurde der Beschuldigte am 21. Juli 2023 durch seinen Anwalt informiert (act. 82). Der Beschuldigte erkundigte sich daraufhin bei seinem Anwalt, ob er das richtig verstehe, dass er nach Hause gehen dürfe, da die Massnahmen aufgehoben worden seien (act. 83). Der Anwalt des Beschuldigten bestätigte ihm dies gleichentags per Mail (act. 84).