6.3. 6.3.1. Gegen den Beschuldigten wurde nach den Ereignissen vom 22. Juni 2023 am 25. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2023 eine Wegweisungsverfügung erlassen (act. 39 f.). Die Präsidentin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg verfügte am 29. Juni 2023 superprovisorisch, dass die eheliche Wohnung der Privatklägerin und den Kindern zugewiesen werde, die Kinder unter die Obhut der Privatklägerin gestellt würden, dem Beschuldigten (abgesehen von vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Kontakten) verboten werde, sich der Privatklägerin und den Kindern auf weniger als 100 Meter zu nähern und ihm verboten werde, sich auf dem ehelichen Grundstück aufzuhalten (act.