3.3. 3.3.1. Das vorliegende Strafverfahren wurde am 26. Januar 2024 an die Vorinstanz überwiesen (act. 116). Eine erste angeordnete Hauptverhandlung (act. 121) hat die Vorinstanz auf Gesuch der Privatklägerin verschoben, da der vorgesehene Termin auf deren Geburtstag fiel und sie für diesen Tag schon andere Pläne hatte (vgl. act. 126). In der Folge hat die Vorinstanz mit Verfügung vom 5. März 2024 per 14. Mai 2024 neu vorgeladen (act. 130 f.). Der sich bis dahin selbst verteidigende Beschuldigte (vgl. act. 136 ff., 156) liess am 30. April 2024 durch Rechtsanwalt C._____ anzeigen, dass er nun durch diesen Rechtsanwalt vertreten werde, die -6-