2. Mit (schriftlich in begründeter Form eröffnetem) Urteil vom 2. Juni 2025 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit sowie Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 170.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 1'700.00 sowie einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 12 Tage Freiheitsstrafe. Die Zivilforderung der Privatklägerin wurde auf den Zivilweg verwiesen.