1.2. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 11. Januar 2024 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt daraufhin am Strafbefehl fest und überwies diesen mit Verfügung vom 26. Januar 2024 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens.