Er klingelte mehrfach, lief kontinuierlich um das Haus und stellte sich im Zuge dessen auch vor die Balkontüre und klopfte dagegen. Er versuchte, die Privatklägerin mittels Gestikulierens sowie verbal dahingehend zu beeinflussen, dass sie sich auf ein Gespräch mit ihm einlässt. Zusätzlich rief er die Privatklägerin vor Ort um 15.34 Uhr auf ihrem Mobiltelefon an. Zeitweise hielt er sich aufgrund des Wetters und anderweitigen Telefonaten seinerseits im zur Liegenschaft gehörenden Carport auf.