Der Beschuldigte versuchte in der Folge von aussen, mit der Privatklägerin und den Kindern, welche sich allesamt im Gebäude befanden, in Kontakt zu treten und Zugang zum Haus zu erlangen. Er tat dies, indem er trotz ausbleibender Reaktion der Privatklägerin sowie rauer Witterung vor Ort (zweitweise Regenfall und Hagel) während mindestens eineinhalb bis zwei Stunden vor und rund um das Haus ausharrte. Er klingelte mehrfach, lief kontinuierlich um das Haus und stellte sich im Zuge dessen auch vor die Balkontüre und klopfte dagegen.