c) Der Beschuldigte erschien am Dienstag, 25. Juli 2023 um ca. 14.30 Uhr beim Doppeleinfamilienhaus an der U-Strasse in T._____. Es handelte sich um die in diesem Zeitpunkt faktisch alleinig durch die Privatklägerin – die sich in Trennung vom Beschuldigten befindende Ehefrau – und deren Kinder bewohnte Liegenschaft. Der Beschuldigte versuchte in der Folge von aussen, mit der Privatklägerin und den Kindern, welche sich allesamt im Gebäude befanden, in Kontakt zu treten und Zugang zum Haus zu erlangen.