a) Der Beschuldigte riss der Privatklägerin am Donnerstag, 22. Juni 2023, zwischen 12.00 – 13.00 Uhr, in T._____, U-Strasse, das durch sie benützte Mobiltelefon aus der Hand und warf es wissentlich und willentlich auf den Boden. Durch den Aufprall war das Mobiltelefon in der Folge defekt und es entstand dadurch ein Sachschaden von ca. CHF 400.00. […]