__" geantwortet habe, habe der Beschuldigte ihm mitgeteilt, dass er seine arrogante Haltung / Arbeitsweise an das Betreibungsinspektorat nach T._____ weiterleiten werde. Er habe ihm gesagt, dass er Anspruch auf Diskretion habe und der Privatkläger nicht so im Eingangsbereich herumschreien müsse. Als der Beschuldigte zurück in die Wohnung gelaufen sei, habe der Privatkläger "Wartet nur was jetzt passiert" gesagt. Der Beschuldigte habe sodann "Rutsch mir doch den Buggel hinunter" gedacht. Beschimpfung sei ja ein dehnbarer Begriff (UA act. 32, Frage 13).