Als der Privatkläger nicht darauf reagiert, den Zahlungsbefehl ausgefüllt und dem Beschuldigten übergeben habe, habe der Beschuldigte ihn gleichzeitig mit "Du verdammtes Arschloch" beschimpft. Als der Privatkläger den Beschuldigten darum gebeten habe, anständig zu bleiben, habe sich dieser wieder zu ihm gedreht, die rechte Hand zu einer Faust geballt, diese ihm entgegengestreckt, den -7- Mittelfinger ausgefahren und "Arschloch" gesagt. Der Privatkläger habe daraufhin den Wohnort des Beschuldigten verlassen, um eine weitere Eskalation zu verhindern (UA act. 25, Fragen 15 und 16).