Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Januar 2024 bestätigte der Privatkläger die in der Strafanzeige und im Strafantrag gemachten Vorhalte und führte im Wesentlichen aus, dass der Beschuldigte im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses zu Beginn "Habt ihr eigentlich nur Arschlöcher auf dieser Gemeinde?" gesagt habe. Als der Privatkläger nicht darauf reagiert, den Zahlungsbefehl ausgefüllt und dem Beschuldigten übergeben habe, habe der Beschuldigte ihn gleichzeitig mit "Du verdammtes Arschloch" beschimpft.