1.3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 3. April 2024 (Postaufgabe) Einsprache. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Baden überwies den Strafbefehl, unter Beilage der Akten, am 9. April 2024 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 11. November 2024 fand vor dem Bezirksgericht Baden die Hauptverhandlung mit Befragung des Privatklägers und des Beschuldigten statt. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte mit Urteil vom 11. November 2024: -3- "1. Der Beschuldigte ist schuldig der Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB.