Am 28. November 2023 begab sich A._____ (nachfolgend Strafkläger), Betreibungsbeamter des Betreibungsamtes E._____, zur Liegenschaft […], dem Wohnort des Beschuldigten. Er beabsichtigte, dem Beschuldigten einen Zahlungsbefehl zu überbringen. Bei der Übergabe sagte der Beschuldigte zum Strafkläger: "Habt Ihr eigentlich nur Arschlöcher auf dieser Gemeinde? Du verdammtes Arschloch. Arschloch". Der Beschuldigte handelte wissentlich und willentlich. Zumindest hielt er es für möglich und nahm in Kauf, dass er durch seine Aussage den Strafkläger in seiner Ehre herabsetzte."