Der Umstand, dass er sich nun um einen schweizerischen Führerausweis bemüht – den Nothelferkurs absolviert hat und die Bewilligung zur Absolvierung der Führerprüfung erteilt wurde – ändert an der Schlechtprognose nichts, ist doch überhaupt nicht ersichtlich, ob der Beschuldigte die Prüfung schlussendlich erfolgreich besteht und ihm das Strassenverkehrsamt (auch im Hinblick auf diese Verurteilungen) den Führerausweis erteilt. Es ist somit, um den Beschuldigten vor weiteren Straftaten abzuhalten, notwendig, dass dieser die in diesem Verfahren auszusprechende Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu Fr. 290.00 bezahlen muss.