2.4. 2.4.1. Mit Verfügung des Strassenverkehrsamts/BE vom 7. September 2018 wurde dem Beschuldigten das Recht abgesprochen, von einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen. Diese Aberkennung erfasst entgegen dem Beschuldigten nicht bloss den damals vom Beschuldigten benutzten serbischen Führerausweis, sondern diese Aberkennung beschlägt das Recht, mit einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz ein Motorfahrzeug zu lenken grundsätzlich.