2.3. Aus den Akten erhellt, dass das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (nachfolgend: Strassenverkehrsamt/BE) gegenüber dem Beschuldigten am 7. September 2018 die Aberkennung des Gebrauchs seines ausländischen Führerausweises in der Schweiz verfügte. Dem Beschuldigten sei mit sofortiger Wirkung das Führen von Motorfahrzeugen sämtlicher Kategorien untersagt. Diese Massnahme habe auch den Entzug allfälliger Lernausweise oder internationaler Führerausweise sowie die Aberkennung weiterer ausländischer Führerausweise zur Folge.