Urteil des Bundesgerichts 6B_9/2014 vom 23. Dezember 2014 E. 1.5). Aberkennungen, die wegen Umgehung der schweizerischen oder ausländischen Zuständigkeitsbestimmungen verfügt wurden, erlöschen, wenn der Inhaber nachweist, dass er seither (a.) während mindestens drei Monaten Wohnsitz in dem Staat begründet hat, der den aberkannten Ausweis ausgestellt hat oder (b.) einen gültigen Ausweis im neuen Wohnsitzstaat erworben hat (Art. 45 Abs. 6 VZV).