2. Auf Einsprache und nach Vereinigung der Verfahren verurteilte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg den Beschuldigten mit Urteil vom 17. April 2025 wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung und Mitführens eines nicht gesicherten Kindes bis zu 12 Jahren unter Widerruf des mit Strafbefehl vom 11. Februar 2022 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu Fr. 80.00 gewährten bedingten Vollzugs zu einer unbedingten Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 290.00 und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe.