Nachdem das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern im Jahr 2018 bereits eine vorsorgliche Sicherungsaberkennung aussprach, verfügte das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau am 02.02.2024 gegenüber dem Beschuldigten die Aberkennung des ausländischen Führerausweises ab dem 10.09.2018 auf unbestimmte Zeit. Obwohl der Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Führen eines Motorfahrzeuges berechtigt war, lenkte er am 18.06.2024, 13.05 Uhr, den Personenwagen AG aaa auf der Hauptstrasse in Hunzenschwil. -3-