Vorgehen: Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern verfügte am 7. September 2018 gegenüber dem Beschuldigten die sofortige Aberkennung des ausländischen Führerausweises. Obwohl der Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz berechtigt war, fuhr er zur vorgenannten Zeit von Aarau bis zur Kontrollstelle in Lenzburg. Zudem führte der Beschuldigte seine beiden Töchter ohne Sitzerhöhung und ohne Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz mit, obwohl sie noch nicht 12 Jahre alt waren.