2.3. Der Berufungsführer bringt nichts vor, was die Bewertung der Liegenschaft gemäss Steuerveranlagung 2022 (act. 15) in Frage stellen würde. Damit dieser Vermögenswert bei der Ermittlung des Überschusses über dem prozessualen Notbedarf berücksichtigt werden kann, muss dieser Vermögenswert jedoch nicht bloss vorhanden, sondern auch liquid, d.h. innert nützlicher Frist realisierbar sein. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine im Ausland gelegene Liegenschaft nicht belehnt werden kann (RUCKSTUHL, a.a.O., Fn. 80 zu Art. 132 StPO). Der Berufungsführer weist nicht nach, dass eine solche fehlende Liquidität betreffend die vorliegende Liegen- -5-