2.5. Das Urteil vom 20. Mai 2025 wurde dem Berufungsführer am 30. Mai 2025 zugestellt. Am 6. Juni 2025 meldete er die Erhebung einer Berufung an. -3- 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 18. Juni 2025 (Postaufgabe) beantragte der Berufungsführer (sinngemäss) die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Abweisung des Nachzahlungsgesuchs. Für den Fall, dass ihm Kosten auferlegt würden, beantragte er die unentgeltliche Rechtshilfe. 3.2. Mit Verfügung vom 1. Juli 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Berufungsgegner Frist zur Berufungsantwort bis zum 21. Juli 2025 gesetzt.