2.4. Mit Urteil vom 20. Mai 2025 verpflichtete der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg den Berufungsführer, den Betrag von Fr. 5'045.60 in monatlich vorschüssig zu leistenden Raten à Fr. 200.00, erstmals per 30. Juni 2025 an die zentrale Inkassostelle des Obergerichts des Kantons Aargau zu zahlen. Sei der Berufungsführer mit der Bezahlung einer Rate säumig, werde der gesamte verbleibende Restbetrag sofort zur Rückzahlung fällig. Der Berufungsführer habe die Verfahrenskosten von Fr. 506.00 zu bezahlen. Der Berufungsführer habe seine Kosten selbst zu tragen.