Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Urteil SST.2018.114 des Obergerichts des Kantons Aargau vom 5. März 2019 wurde der Berufungsführer verpflichtet, dem Kanton Aargau für die Kosten der amtlichen Verteidigung betreffend das erstinstanzliche Verfahren Fr. 2'776.00 und betreffend das obergerichtliche Verfahren Fr. 2'269.60 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 28. Juni 2024 beantragte der Berufungsgegner, es sei ein Nachzahlungsverfahren nach Art. 135 StPO zu eröffnen und die Nachzahlung von Fr. 5'045.60 anzuordnen.