2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt sowie unbestritten, dass die Geschwindigkeitsmessung am 19. Juni 2024, um 19:15 Uhr, auf der Wohlerstrasse in Büttikon korrekt durchgeführt wurde und beim Fahrzeug mit dem Kennzeichen […] nach Abzug der Sicherheitsmarge eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h bei innerorts zulässiger und signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen wurde (vgl. act. 9 Rückseite; act. 47 Mitte; vorinstanzliches Urteil E.II.2.2 S. 4 f.).