2. Auf Einsprache hin bestätigte die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten mit Urteil vom 11. März 2025 die Verurteilung des Beschuldigten wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts i.S.v. Art. 90 Abs. 1 SVG zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit begründeter Berufungserklärung vom 10. Juni 2025 (Postaufgabe) hat der Beschuldigte das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten. 3.2. Mit Verfügung vom 16. Juni 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.