Es ergibt sich aus der eingereichten Berechnung des Existenzminimums des Regionalen Betreibungsamts Wohlen vom 25. Juli 2025, dass der Berufungsführer ein Einkommen in Form von SUVA-Taggeldern in der Höhe von Fr. 5'340.10 erzielt, woraus ihm Fr. 2'688.00 als Existenzminimum angerechnet und Fr. 2'652.10 als pfändbare Lohnquote ausge- -5-