2.2. 2.2.1. Gestützt auf die Verfügung der Verfahrensleitung vom 29. Juli 2025 reichte der Berufungsführer mit Eingabe vom 6. August 2025 diverse aktuelle Unterlagen, unter anderem zwei Mitteilungen des Pfändungsanschlusses vom 25. und 31. Juli 2025, die Pfändungsurkunde sowie den Pfändungsvollzug, Ausfertigung für den Schuldner, vom 5. August 2025 (je mit Hinweis auf den Pfändungsvollzug vom 1. Juli 2025) sowie eine Berechnung des Existenz-Minimums vom 25. Juli 2025, alles ausgestellt durch das Regionale Betreibungsamt Wohlen, ein.