in der Strafsache gegen A._____ -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Zofingen (ST.2015.57) sowie im Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau (SST.2016.322) gegen A._____ (fortan: Berufungsführer) wurden die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 40'661.50 bzw. Fr. 2'661.40 unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt.