Für eine Einziehung der beiden NERF LMTD Destiny 2 Ace fehlt es überdies am Erfordernis, dass die beschlagnahmten Spielzeugwaffen eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung bewirken. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von Art. 69 Abs. 1 StGB lässt sich entgegen der Vorinstanz auch nicht mit der Verwechselbarkeit der Gegenstände mit echten Waffen begründen, nachdem es daran gerade fehlt (vgl. vorne, E. 3). Eine strafrechtliche Sicherungseinziehung fällt damit ausser Betracht.