4.4. Eine Sicherungseinziehung nach Art. 69 Abs. 1 StGB scheitert im konkreten Fall schon am erforderlichen Deliktkonnex, haben doch die Spielzeugwaffen nach dem zuvor Gesagten weder zur Begehung einer Straftat gedient noch waren sie dazu bestimmt oder gingen sie aus einer solchen hervor. Für eine Einziehung der beiden NERF LMTD Destiny 2 Ace fehlt es überdies am Erfordernis, dass die beschlagnahmten Spielzeugwaffen eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung bewirken.