Derartige knallbunte Farben wären auch für andere echte Schusswaffen untypisch. Gerade solche leuchtbunten Markierungen werden von den Herstellern von Spielzeugwaffen dazu verwendet, um diese von echten Schusswaffen unterscheidbar zu machen (vgl. auch Urteil des Obergerichts Zürich SB230164 vom 10.10.2023 E. III/E. 4.3.1). Sie lassen sich im Allgemeinen auch aus einer Entfernung von mehreren Metern ohne weiteres erkennen.