3.2.4. Aus dem Zusammenhang von Art. 4 Abs. 1 lit. g WG und Art. 6 WV mit anderen Gesetzesvorschriften lassen sich keine zusätzlichen Erkenntnisse für die Auslegung des Begriffs der Imitationswaffe gewinnen. 3.3. Diese allgemeinen Beurteilungsgrundsätze sind auf den konkreten Fall anzuwenden: