Dabei darf auch bei suboptimalen Sichtverhältnissen (Dämmerung, schlechter Witterung) keine Verwechslungsgefahr entstehen. Weil sich die Verwechselbarkeit somit aus einigen Metern Entfernung und nach dem ersten Blick beurteilt, steht auch fest, dass es bei der Frage der Verwechselbarkeit in der Regel nicht darauf ankommen kann, ob sich die Einzelteile eines schusswaffenähnlichen Gegenstands (Patronentrommel, Schlaghammer, Sicherungshebel, etc.) bedienen lassen oder ob deren Funktionsfähigkeit lediglich vorgetäuscht wird. Solches wird sich auf eine Distanz von mehreren Metern bei einer primavista-Beurteilung kaum klar erkennen lassen.