Zu denken ist in diesem Zusammenhang namentlich an einen Polizisten, der bei einer Bedrohung einer Drittperson entscheiden muss, ob er von seiner Pistole oder seines Destabilisierungsgeräts Gebrauch machen will. Pistolen und Destabilisierungsgeräte werden in der polizeilichen Praxis in der Regel auf Distanzen unter 10 m eingesetzt (vgl. im Zusammenhang mit Pistolen CLEMENS LOREI, Zu verschiedenen Taktiken beim polizeilichen Schießen, Ziff.