Dritte können sich dabei durch Imitationswaffen in gleicher Weise bedroht fühlen wie durch funktionsfähige Schusswaffen. Es muss verhindert werden, dass es durch eine Bedrohung mit einer Imitationswaffe zu einer Traumatisierung von Opfern oder zu gefährlichen Notwehr(hilfe)-oder Fluchtreaktionen kommt, weil das Opfer oder Drittpersonen das effektive Ausmass einer Bedrohung falsch einschätzen (vgl. auch Botschaft, a.a.O., S. 2741 f.). Entsprechend soll der Zugang zu Imitationswaffen (und auch deren Tragen an öffentlich zugänglichen Orten) erschwert werden (vgl. auch Botschaft, a.a.O., S. 2722).