2.4. Der Beschuldigte hält in seiner Berufungsantwort dafür, es komme auf das Gesamtbild an. Der zur Debatte stehende Gegenstand sei zu gross für einen echten Revolver. Der orangefarbige Aufsatz auf der Mündung werde angebracht, um zu zeigen, dass es sich um keine echte Waffe handle. Wer drohen oder einen unangemessenen Eindruck erzeugen wolle, setze eine Imitationswaffe mit klassischem Design ein, also mit den Farben Schwarz, Bluesteel oder Silber. Gemäss Fedpol soll es bezüglich der Verwechselbarkeit einer Imitationswaffe mit einer echten Waffe künftig auf das Auge von Fachpersonen ankommen.