Übertragung einer Imitationswaffe ohne schriftlichen Vertrag Art. 34 Abs. 1 lit. d WG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 und 2 WG Der Beschuldigte ist seinen Pflichten nach Art. 11 Abs. 1 und 2 WG vorsätzlich, d. h. wissentlich und willentlich, nicht nachgekommen. -5-