i) der Anklagegebühr Fr. 900.00 Total Fr. 2'614.00 3.2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 4. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Fred Hofer, Rechtsanwalt in Baden, eine richterlich festgesetzte Parteientschädigung von Fr. 1'759.10 (inkl. Fr. 131.81 MwSt) auszurichten.