1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Einfuhr einer Waffe ohne Bewilligung gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. g WG, Art. 6 WV, Art. 25 Abs. 1 WG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 lit. a WG - der Übertragung einer Imitationswaffe ohne schriftlichen Vertrag gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 WG i.V.m. Art. 34 Abs. 1 lit. d WG 2. Gestützt auf Art. 69 Abs. 1 und 2 StGB werden die zwei Imitationswaffen, Marke "NERF", Modell "NERF LMTD Destiny 2 Ace" eingezogen und der Fachstelle SIWAS zu Verwendung nach Gutdünken oder Vernichtung überlassen.