Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob gegen den Beschuldigten am 19. März 2025 Anklage wegen Einfuhr einer Waffe ohne Bewilligung sowie Übertragens einer Imitationswaffe ohne schriftlichen Vertrag. 2. 2.1. Mit Urteil vom 28. April 2025 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: