4.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Die Beschuldigte hat eine versuchte und vollendete vorsätzliche Tötung und somit gleich zwei Mal eine Katalogtat von erheblicher Schwere begangen, wofür sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt wird. Sie hat das höchste Rechtsgut überhaupt, das Leben, zuerst in massiver Weise gefährdet und anschliessend verletzt. Es bestehen zudem erhebliche Bedenken an ihrer Legalbewährung. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung der Beschuldigten zu veranschlagen. Insgesamt erscheint mit der Vorinstanz eine Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren als angemessen.