27 Abs. 1 SVG zu einer Busse von Fr. 40.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 22). Beim Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Mai 2023, mit welchem die Beschuldigte erneut wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten der Signale verurteilt worden ist, handelt es sich zwar nicht um eine Vorstrafe (MIKA- Akten S. 119), wurde die Übertretung doch nach den mit vorliegendem - 27 -