4.4. 4.4.1. Die heute 33-jährige Beschuldigte ist ledig und infolge der Tötung von D._____ wieder kinderlos (GA act. 4577). Die Beschuldigte ist in Deutschland geboren sowie aufgewachsen und ist am 1. Mai 2014 und somit im Alter von 21 Jahren in die Schweiz eingereist. Sie wohnt zusammen mit ihrem Partner, dem Mittäter B._____ (GA act. 4556; Protokoll Berufungsverhandlung S. 16 f.) und verfügt über die Niederlassungsbewilligung C (MIKA-Akten S. 125). Sie hält sich demnach seit mehr als 11 Jahren legal in der Schweiz auf, wo sie mittlerweile auch arbeitstätig ist und ihren faktischen Lebensmittelpunkt hat.