Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Die Beschuldigte hat an einem nicht näher bekannten Tag zwischen dem 4. Oktober 2019 und dem 31. Oktober 2019 in der damaligen Familienwohnung an der S-Strasse in T._____ zusammen mit ihrem Mittäter B._____ versucht, D._____ durch eine Überdosis des Schlafmedikaments Benocten zu töten. Dies, indem sie in Absprache und damit in Mittäterschaft mit B._____ eine deutlich über der empfohlenen Höchstdosis liegende Menge an Tropfen des Schlafmedikaments Benocten auf einen Teelöffel gegossen und dies dann D._____ oral eingeflösst hat. D._____ ist danach eingeschlafen und nach 20 bis 30 Minuten wieder aufgewacht.