Die Beschuldigte war in subjektiver Hinsicht fälschlicherweise der festen Überzeugung, das vermeintlich Beste für ihre Tochter D._____ zu tun, indem sie diese getötet hat, und dass es keinen anderen Ausweg gebe als ihre Tötung. Wie dies bereits aufgezeigt worden ist, hätte es jedoch offensichtlich sowohl betreffend die Betreuungssituation als auch die medizinischen Massnahmen Möglichkeiten gegeben, welche der Familie als auch D._____, wenn auch in bescheidenem Masse, hätten helfen können, wovor die Beschuldigte und B._____ bewusst die Augen verschlossen haben.